Bergler Ratgeber · Eigenheim · Mai 2026
Eigenheim 2026 — Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und lokal verkaufen
Wenn du ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus besitzt, dreht sich Energie um vier Hebel: PV aufs eigene Dach, Speicher für den Eigenverbrauch, ggf. Wärmepumpe statt Ölheizung und eine Wallbox fürs E-Auto. Auf dieser Seite findest du den Vergütungsrechner, das Mindestvergütungs-Schema (Mindestvergütung gilt bis 150 kWp — was für ein Einfamilienhaus mehr als reicht), einen Speicher-Simulator und die lokalen Vermarktungsmodelle. Wärmepumpe und Wallbox vertiefen wir in eigenen Q&A-Artikeln.
Vergütungsrechner
Stell deine Anlagengrösse ein und sieh, was du pro eingespeiste Kilowattstunde erhältst. Anlagen bis 150 kWp sind durch die gesetzliche Mindestvergütung abgesichert (Art. 12 Abs. 1bis EnV).
Was bekommst du pro eingespeister kWh?
Stand heute (seit 1.1.2026)
Vergütung folgt dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis. Mindestvergütung greift sofort pro kWh.
Quelle: BFE, manuell gepflegt, vierteljährlich aktualisiert. Berechnung gemäss Art. 12 Abs. 1bis EnV (gültig seit 1.1.2026).
Q1 2026 · 5.50 Rp./kWh
Mindestvergütung — Sechs Fälle im Überblick
Anlagengrösse und Eigenverbrauch entscheiden, ob die gesetzliche Mindestvergütung greift oder ob der Spotmarktpreis massgebend wird. Die Box rechts oben (≥ 150 kWp) führt direkt zu den Live-Spotpreisen auf der Strommarkt-Seite.
Mindestvergütung pro kWh nach Anlagengrösse und Eigenverbrauch.
- Volle Mindestvergütung
- Degressive Skala
- Spotmarkt (Day-Ahead)
Rechtsgrundlage: Art. 15 Abs. 1bis EnG (SR 730.0), Art. 12 Abs. 1bis EnV (SR 730.01), Fassung gültig ab 1.1.2026.
Effektive Vergütung = Maximum aus Spotmarktpreis und gesetzlicher Mindestvergütung.
Datenquelle Spotmarktpreis: ENTSO-E Day-Ahead-Auktion, Marktgebiet Schweiz (Art. 15 EnFV).
Speicher-Simulator
Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Vergleich der Jahresvergütung — ohne und mit Speicher (Eigenverbrauch wird auf 70 % angehoben).
Ab 1. Juli 2026 ist eine Umstellung auf den stündlichen Spotmarktpreis vorgesehen. Wer mittags ohne Speicher einspeist, trifft auf das tiefste Preisfenster des Tages — wer einen Speicher hat, kann gezielt in die Abendstunden mit den höchsten Preisen einspeisen.
Bei Anlagen über 150 kWp gibt es keine gesetzliche Untergrenze. Negative Spotpreise werden ab 1. Juli 2026 direkt an den Produzenten weitergegeben.
Berechnung mit aktuellem PV-Referenzmarktpreis als Basis-Vergütung.
Strom lokal nutzen: ZEV, vZEV, LEG und Praxismodell
Wer Strom innerhalb der Liegenschaft oder im Quartier vermarktet, verschiebt die Einspeisung weg von der Mittagsspitze und steigert damit den Wert jeder produzierten Kilowattstunde. Vier Modelle stehen zur Wahl:
ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2018)
Hinter demselben Netzanschlusspunkt, typisch Mehrfamilienhaus. Tarif für ZEV-Strom maximal 80 % des Standardprodukts des Stromversorgers. Geregelt im EnG.
lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/zevvZEV
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2025)
Über mehrere Anschlüsse hinweg, alle Teilnehmer am gleichen Verknüpfungspunkt (gleiche Verteilkabine oder Trafostation). Nutzt Smart Meter des VNB, keine private Messung nötig. Geregelt im EnG.
lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/vzevLEG
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (ab 2026)
Innerhalb einer Gemeinde, bis Netzebene 5, gleicher VNB. Tarif frei vereinbar zwischen Teilnehmenden. Reduzierte Netznutzungsgebühren (40 % Abschlag, bei Transformationsnetzebene 20 %). LEG-Teilnehmende bleiben Endkunden des VNB. Geregelt im StromVG.
lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/legPraxismodell
VNB-Abrechnungslösung
Der Verteilnetzbetreiber bietet die Abrechnung als Dienstleistung an. Teilnehmer bleiben Kunden des VNB. Geregelt durch ElCom-Mitteilung «Praxismodell Eigenverbrauch». Verfügbarkeit beim eigenen VNB anfragen.
Umfassende neutrale Informationen, Mustervertrag-Downloads und ein Verzeichnis der Abrechnungsdienstleister findest du auf der offiziellen Plattform lokalerstrom.ch (gemeinsame Initiative von EnergieSchweiz, VSE und Swissolar).
Die häufigsten Fragen
Was hat sich am 1. Januar 2026 geändert?
Seit 1.1.2026 richtet sich die Einspeisevergütung ohne individuelle Vereinbarung nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis. Bis 31.12.2025 galt das Prinzip der vermiedenen Beschaffungskosten — der Verteilnetzbetreiber zahlte das, was er sonst am Markt selbst hätte beschaffen müssen. Mindestvergütungen für Anlagen unter 150 kW wurden eingeführt.
Quelle: Art. 15 Abs. 1 und 1bis EnG (SR 730.0)
Was ändert sich am 1. Juli 2026?
Vorgesehen ist die Umstellung vom Quartalsdurchschnitt auf den stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit wird der Strom in beide Richtungen zum gleichen stündlichen Marktpreis bewertet. Die Mindestvergütung für Anlagen <150 kW bleibt bestehen, wird aber neu als Quartalsprämie ausbezahlt (Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und Mindestvergütung). Übergangsbestimmung bis 31.12.2027 für Netzbetreiber ohne intelligente Messsysteme.
Quelle: UVEK-Vernehmlassung vom 16.9.2025 (Vernehmlassungsende 22.12.2025)
Was ist der Referenz-Marktpreis?
Der gewichtete Durchschnitt der Day-Ahead-Preise an der Strombörse für das Marktgebiet Schweiz, technologiespezifisch berechnet (PV, Wasser, Wind, Biomasse separat) und gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung. Das Bundesamt für Energie publiziert den Wert quartalsweise — in der Praxis bis spätestens zum 10. Werktag nach Quartalsende.
Quelle: Art. 15 EnFV (SR 730.03), BFE
Bekomme ich eine Mindestvergütung?
Ja, sofern deine Anlage höchstens 150 kWp Leistung hat. Bis 30 kWp sind es 6 Rp./kWh. Zwischen 30 und 150 kWp gilt: 6.2 Rp./kWh ohne Eigenverbrauch oder 180 ÷ kWp mit Eigenverbrauch. Ab 150 kWp gibt es keine gesetzliche Mindestvergütung mehr — die Vergütung folgt direkt dem Markt.
Quelle: Art. 12 Abs. 1bis EnV (SR 730.01), Fassung gültig ab 1.1.2026
Welche Anlagen sind überhaupt vergütungspflichtig?
Der Verteilnetzbetreiber muss erneuerbare Energie aus Anlagen mit höchstens 3 MW Leistung oder höchstens 5'000 MWh Jahresproduktion (abzüglich Eigenverbrauch) abnehmen und vergüten. Grössere Anlagen verkaufen ihren Strom direkt am Markt.
Quelle: Art. 15 EnG
Was passiert bei negativen Spotpreisen?
Anlagen bis 150 kWp sind durch die Mindestvergütung geschützt. Anlagen über 150 kWp haben keine gesetzliche Untergrenze. Die rechtliche Frage, ob die Vergütung negativ werden darf, ist nicht abschliessend geklärt. Bei individuellen Spotpreis-Vereinbarungen empfiehlt sich eine vertragliche Untergrenze von 0 Rp./kWh. Eine ausführliche Einordnung mit Drei-Szenarien-Modell findest du auf der Strommarkt-Seite.
Quelle: Art. 12 Abs. 1bis EnV; Art. 4 Abs. 3 StromVV (SR 734.71)
Was ist der Unterschied zwischen ZEV, vZEV und LEG?
Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist die klassische Form mit physisch verbundenem Mess- und Abrechnungspunkt — Mehrfamilienhaus oder zusammenhängendes Areal. Der vZEV (virtueller ZEV) seit 1.1.2026 verzichtet auf den physischen Anschluss und nutzt das öffentliche Verteilnetz; die VNB-Pflicht zur Messtarif-Bereitstellung beginnt ebenfalls ab 2026. Die LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) erweitert das Modell auf Quartiers- und Gemeindeebene mit ermässigtem Netznutzungsentgelt. Das Praxismodell ist ein ElCom-Konzept zur Bündelung kleiner Erzeuger ohne formelle ZEV/LEG-Struktur — VNB sind nicht verpflichtet, es anzubieten.
Quelle: Art. 17–17b StromVG, Art. 16 EnV (vZEV), ElCom-Mitteilung Praxismodell
Was kann ich als Anlagenbetreiber tun, um mehr aus meiner PV-Anlage zu holen?
Eigenverbrauch erhöhen (Wärmepumpe, E-Auto-Ladung, Boiler), in einen Batteriespeicher investieren, oder einer lokalen Vermarktungsform (ZEV, vZEV, LEG) beitreten. Alle drei Massnahmen verschieben die Einspeisung weg von der Mittagsspitze und steigern damit den Wert der produzierten kWh.
Quelle: Bergler Energie, Beratungspraxis
Für Vermieter, Verwaltungen, StWE
MFH & ZEV
Strom an Mieter weitergeben: ZEV, vZEV (neu seit 2026), LEG, Praxismodell — plus Mieter-Wallboxen und MFH-Heizungsersatz.
Für KMU, Werkstatt, Halle
Gewerbe & Industrie
Stromkosten senken durch Eigenverbrauch und Lastspitzen-Speicher, Mitarbeiter-Wallboxen und E-Flotte inkl. Elektro-LKW.
Für reine Volleinspeise-Projekte
Investoren & Volleinspeise
Solarpark oder Grossdach ohne Eigenverbrauch: HEIV, gleitende Marktprämie (GMP), Direktvermarktung — inkl. Vergleichsrechner.
Live-Strompreise und Marktmechanik
Strommarkt Schweiz 2026
Stündliche Day-Ahead-Preise mit Drill-down — plus Erklärung negativer Spotpreise und rechtliche Einordnung.
Verbindliche Quellen
Ausschliesslich offizielle staatliche Quellen. Massgebend sind die jeweils gültigen Gesetzes- und Verordnungstexte auf fedlex.admin.ch. Bergler Energie AG übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Energie (EnG, SR 730.0), Art. 15
- Energieverordnung (EnV, SR 730.01), Art. 12 Abs. 1 und 1bis (Mindestvergütung, gültig ab 1.1.2026); Art. 16 (vZEV)
- Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03), Art. 15 (Referenz-Marktpreis)
- Stromversorgungsgesetz (StromVG, SR 734.7), Art. 17 – 17b (ZEV, vZEV, LEG)
- Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71), Art. 4 Abs. 3 (Anrechenbarkeit Beschaffungskosten)
- Mantelerlass — Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Volksabstimmung 9.6.2024, Inkrafttreten in Etappen ab 1.1.2025)
- UVEK-Vernehmlassung vom 16.9.2025 zur Revision von Verordnungen im Energiebereich (Vernehmlassungsende 22.12.2025), geplantes Inkrafttreten 1.7.2026 (stündlicher Spotmarktpreis), Übergangsbestimmung bis 31.12.2027
- ElCom — Mitteilung zum Praxismodell (Newsletter 12/2025)
Stand der Information: Mai 2026. Diese Informationen ersetzen keine individuelle fachliche oder juristische Beratung.
Dein Energieprojekt lebt noch in deinem Kopf?
Wir freuen uns, es mit dir zu realisieren. Zögere nicht — kostenlose Erstberatung, transparente Offerte. Wir melden uns persönlich und erarbeiten dein Angebot gemeinsam mit dir.