Bergler Energie

Bergler Ratgeber · Eigenheim · Mai 2026

Eigenheim 2026 — Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und lokal verkaufen

Wenn du ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus besitzt, dreht sich Energie um vier Hebel: PV aufs eigene Dach, Speicher für den Eigenverbrauch, ggf. Wärmepumpe statt Ölheizung und eine Wallbox fürs E-Auto. Auf dieser Seite findest du den Vergütungsrechner, das Mindestvergütungs-Schema (Mindestvergütung gilt bis 150 kWp — was für ein Einfamilienhaus mehr als reicht), einen Speicher-Simulator und die lokalen Vermarktungsmodelle. Wärmepumpe und Wallbox vertiefen wir in eigenen Q&A-Artikeln.

Vergütungsrechner

Stell deine Anlagengrösse ein und sieh, was du pro eingespeiste Kilowattstunde erhältst. Anlagen bis 150 kWp sind durch die gesetzliche Mindestvergütung abgesichert (Art. 12 Abs. 1bis EnV).

Was bekommst du pro eingespeister kWh?

Berechnungsstand
Effektive Vergütung6.00 Rp./kWh
Referenzmarktpreis Q1 2026 (PV): 5.50 Rp./kWhMindestvergütung: 6.00 Rp./kWh

Stand heute (seit 1.1.2026)

Vergütung folgt dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis. Mindestvergütung greift sofort pro kWh.

Quelle: BFE, manuell gepflegt, vierteljährlich aktualisiert. Berechnung gemäss Art. 12 Abs. 1bis EnV (gültig seit 1.1.2026).

Q1 2026 · 5.50 Rp./kWh

Mindestvergütung — Sechs Fälle im Überblick

Anlagengrösse und Eigenverbrauch entscheiden, ob die gesetzliche Mindestvergütung greift oder ob der Spotmarktpreis massgebend wird. Die Box rechts oben (≥ 150 kWp) führt direkt zu den Live-Spotpreisen auf der Strommarkt-Seite.

Mindestvergütung pro kWh nach Anlagengrösse und Eigenverbrauch.

Mit Eigenverbrauch
Bis 30 kWp
6.0 Rp./kWh
Mindestvergütung
30 – 150 kWp
30 × 6 ÷ kWp
z. B. 100 kWp = 1.80 Rp.
Spannweite 6.0 → 1.2 Rp.
Ab 150 kWp
Spotmarkt
Day-Ahead, stündlich
Live-Preise siehe oben
Ohne Eigenverbrauch(Volleinspeisung)
Bis 30 kWp
6.0 Rp./kWh
Mindestvergütung
30 – 150 kWp
6.2 Rp./kWh
Mindestvergütung
Ab 150 kWp
Spotmarkt
Day-Ahead, stündlich
Live-Preise siehe oben
  • Volle Mindestvergütung
  • Degressive Skala
  • Spotmarkt (Day-Ahead)

Rechtsgrundlage: Art. 15 Abs. 1bis EnG (SR 730.0), Art. 12 Abs. 1bis EnV (SR 730.01), Fassung gültig ab 1.1.2026.

Effektive Vergütung = Maximum aus Spotmarktpreis und gesetzlicher Mindestvergütung.

Datenquelle Spotmarktpreis: ENTSO-E Day-Ahead-Auktion, Marktgebiet Schweiz (Art. 15 EnFV).

Speicher-Simulator

Lohnt sich ein Batteriespeicher?

Vergleich der Jahresvergütung — ohne und mit Speicher (Eigenverbrauch wird auf 70 % angehoben).

Ohne Speicher
2'520 CHF
pro Jahr
Mit Speicher (70 % Eigenverbrauch)
4'280 CHF
pro Jahr
Mehrertrag pro Jahr
+1'760 CHF
pro Jahr

Ab 1. Juli 2026 ist eine Umstellung auf den stündlichen Spotmarktpreis vorgesehen. Wer mittags ohne Speicher einspeist, trifft auf das tiefste Preisfenster des Tages — wer einen Speicher hat, kann gezielt in die Abendstunden mit den höchsten Preisen einspeisen.

Bei Anlagen über 150 kWp gibt es keine gesetzliche Untergrenze. Negative Spotpreise werden ab 1. Juli 2026 direkt an den Produzenten weitergegeben.

Berechnung mit aktuellem PV-Referenzmarktpreis als Basis-Vergütung.

Strom lokal nutzen: ZEV, vZEV, LEG und Praxismodell

Wer Strom innerhalb der Liegenschaft oder im Quartier vermarktet, verschiebt die Einspeisung weg von der Mittagsspitze und steigert damit den Wert jeder produzierten Kilowattstunde. Vier Modelle stehen zur Wahl:

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2018)

Hinter demselben Netzanschlusspunkt, typisch Mehrfamilienhaus. Tarif für ZEV-Strom maximal 80 % des Standardprodukts des Stromversorgers. Geregelt im EnG.

lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/zev

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2025)

Über mehrere Anschlüsse hinweg, alle Teilnehmer am gleichen Verknüpfungspunkt (gleiche Verteilkabine oder Trafostation). Nutzt Smart Meter des VNB, keine private Messung nötig. Geregelt im EnG.

lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/vzev

LEG

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (ab 2026)

Innerhalb einer Gemeinde, bis Netzebene 5, gleicher VNB. Tarif frei vereinbar zwischen Teilnehmenden. Reduzierte Netznutzungsgebühren (40 % Abschlag, bei Transformations­netzebene 20 %). LEG-Teilnehmende bleiben Endkunden des VNB. Geregelt im StromVG.

lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/leg

Praxismodell

VNB-Abrechnungslösung

Der Verteilnetzbetreiber bietet die Abrechnung als Dienstleistung an. Teilnehmer bleiben Kunden des VNB. Geregelt durch ElCom-Mitteilung «Praxismodell Eigenverbrauch». Verfügbarkeit beim eigenen VNB anfragen.

Umfassende neutrale Informationen, Mustervertrag-Downloads und ein Verzeichnis der Abrechnungsdienstleister findest du auf der offiziellen Plattform lokalerstrom.ch (gemeinsame Initiative von EnergieSchweiz, VSE und Swissolar).

Die häufigsten Fragen

  • Was hat sich am 1. Januar 2026 geändert?

    Seit 1.1.2026 richtet sich die Einspeisevergütung ohne individuelle Vereinbarung nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis. Bis 31.12.2025 galt das Prinzip der vermiedenen Beschaffungskosten — der Verteilnetzbetreiber zahlte das, was er sonst am Markt selbst hätte beschaffen müssen. Mindestvergütungen für Anlagen unter 150 kW wurden eingeführt.

    Quelle: Art. 15 Abs. 1 und 1bis EnG (SR 730.0)

  • Was ändert sich am 1. Juli 2026?

    Vorgesehen ist die Umstellung vom Quartalsdurchschnitt auf den stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit wird der Strom in beide Richtungen zum gleichen stündlichen Marktpreis bewertet. Die Mindestvergütung für Anlagen <150 kW bleibt bestehen, wird aber neu als Quartalsprämie ausbezahlt (Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und Mindestvergütung). Übergangsbestimmung bis 31.12.2027 für Netzbetreiber ohne intelligente Messsysteme.

    Quelle: UVEK-Vernehmlassung vom 16.9.2025 (Vernehmlassungsende 22.12.2025)

  • Was ist der Referenz-Marktpreis?

    Der gewichtete Durchschnitt der Day-Ahead-Preise an der Strombörse für das Marktgebiet Schweiz, technologiespezifisch berechnet (PV, Wasser, Wind, Biomasse separat) und gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung. Das Bundesamt für Energie publiziert den Wert quartalsweise — in der Praxis bis spätestens zum 10. Werktag nach Quartalsende.

    Quelle: Art. 15 EnFV (SR 730.03), BFE

  • Bekomme ich eine Mindestvergütung?

    Ja, sofern deine Anlage höchstens 150 kWp Leistung hat. Bis 30 kWp sind es 6 Rp./kWh. Zwischen 30 und 150 kWp gilt: 6.2 Rp./kWh ohne Eigenverbrauch oder 180 ÷ kWp mit Eigenverbrauch. Ab 150 kWp gibt es keine gesetzliche Mindestvergütung mehr — die Vergütung folgt direkt dem Markt.

    Quelle: Art. 12 Abs. 1bis EnV (SR 730.01), Fassung gültig ab 1.1.2026

  • Welche Anlagen sind überhaupt vergütungspflichtig?

    Der Verteilnetzbetreiber muss erneuerbare Energie aus Anlagen mit höchstens 3 MW Leistung oder höchstens 5'000 MWh Jahresproduktion (abzüglich Eigenverbrauch) abnehmen und vergüten. Grössere Anlagen verkaufen ihren Strom direkt am Markt.

    Quelle: Art. 15 EnG

  • Was passiert bei negativen Spotpreisen?

    Anlagen bis 150 kWp sind durch die Mindestvergütung geschützt. Anlagen über 150 kWp haben keine gesetzliche Untergrenze. Die rechtliche Frage, ob die Vergütung negativ werden darf, ist nicht abschliessend geklärt. Bei individuellen Spotpreis-Vereinbarungen empfiehlt sich eine vertragliche Untergrenze von 0 Rp./kWh. Eine ausführliche Einordnung mit Drei-Szenarien-Modell findest du auf der Strommarkt-Seite.

    Quelle: Art. 12 Abs. 1bis EnV; Art. 4 Abs. 3 StromVV (SR 734.71)

  • Was ist der Unterschied zwischen ZEV, vZEV und LEG?

    Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist die klassische Form mit physisch verbundenem Mess- und Abrechnungspunkt — Mehrfamilienhaus oder zusammenhängendes Areal. Der vZEV (virtueller ZEV) seit 1.1.2026 verzichtet auf den physischen Anschluss und nutzt das öffentliche Verteilnetz; die VNB-Pflicht zur Messtarif-Bereitstellung beginnt ebenfalls ab 2026. Die LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) erweitert das Modell auf Quartiers- und Gemeindeebene mit ermässigtem Netznutzungsentgelt. Das Praxismodell ist ein ElCom-Konzept zur Bündelung kleiner Erzeuger ohne formelle ZEV/LEG-Struktur — VNB sind nicht verpflichtet, es anzubieten.

    Quelle: Art. 17–17b StromVG, Art. 16 EnV (vZEV), ElCom-Mitteilung Praxismodell

  • Was kann ich als Anlagenbetreiber tun, um mehr aus meiner PV-Anlage zu holen?

    Eigenverbrauch erhöhen (Wärmepumpe, E-Auto-Ladung, Boiler), in einen Batteriespeicher investieren, oder einer lokalen Vermarktungsform (ZEV, vZEV, LEG) beitreten. Alle drei Massnahmen verschieben die Einspeisung weg von der Mittagsspitze und steigern damit den Wert der produzierten kWh.

    Quelle: Bergler Energie, Beratungspraxis

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