Bergler Ratgeber · MFH & ZEV · Mai 2026
Mehrfamilienhaus 2026 — Strom an Mieter weitergeben, Mobilität und Wärme dazu
Wenn du ein Mehrfamilienhaus besitzt, verwaltest oder als Stockwerkeigentümer betreibst, dreht sich Energie nicht nur um die PV-Anlage. Du musst entscheiden, wie du den Strom an Mieter weitergibst (ZEV, vZEV, LEG, Praxismodell), wie du Wallboxen für E-Autos in der Tiefgarage organisierst und wie Heizungsersatz in einem MFH realistisch aussieht. Diese Seite bündelt alles Wesentliche.
Die vier Vermarktungsmodelle im Überblick
ZEV, vZEV, LEG und Praxismodell unterscheiden sich rechtlich, technisch und im Tarifregime. Wähle das Modell, das zu deinem Setup passt.
ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2018)
Hinter demselben Netzanschlusspunkt, typisch Mehrfamilienhaus. Tarif für ZEV-Strom maximal 80 % des Standardprodukts des Stromversorgers. Geregelt im EnG.
lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/zevvZEV
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (seit 2025)
Über mehrere Anschlüsse hinweg, alle Teilnehmer am gleichen Verknüpfungspunkt (gleiche Verteilkabine oder Trafostation). Nutzt Smart Meter des VNB, keine private Messung nötig. Geregelt im EnG.
lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/vzevLEG
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (ab 2026)
Innerhalb einer Gemeinde, bis Netzebene 5, gleicher VNB. Tarif frei vereinbar zwischen Teilnehmenden. Reduzierte Netznutzungsgebühren (40 % Abschlag, bei Transformationsnetzebene 20 %). LEG-Teilnehmende bleiben Endkunden des VNB. Geregelt im StromVG.
lokalerstrom.ch/betriebsmodelle/legPraxismodell
VNB-Abrechnungslösung
Der Verteilnetzbetreiber bietet die Abrechnung als Dienstleistung an. Teilnehmer bleiben Kunden des VNB. Geregelt durch ElCom-Mitteilung «Praxismodell Eigenverbrauch». Verfügbarkeit beim eigenen VNB anfragen.
Umfassende neutrale Informationen, Mustervertrag-Downloads und ein Verzeichnis der Abrechnungsdienstleister findest du auf der offiziellen Plattform lokalerstrom.ch (gemeinsame Initiative von EnergieSchweiz, VSE und Swissolar).
Was ändert sich 2026?
Der Mantelerlass und die revidierte Energieverordnung bringen drei wesentliche Neuerungen, die direkt auf MFH-Setups wirken.
vZEV ist neu im EnG verankert
Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist seit 1.1.2026 in der Energieverordnung (Art. 16 EnV) ausdrücklich geregelt. Damit kann Eigenverbrauch über mehrere Anschlüsse am gleichen Verknüpfungspunkt (Verteilkabine, Trafostation) abgerechnet werden — ohne private Messung, mittels Smart Meter des VNB.
VNB-Pflicht zur Bereitstellung eines Messtarifs
Mit dem Inkrafttreten der vZEV-Regeln ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, einen standardisierten Messtarif für vZEV-Setups anzubieten. Damit entfällt das vorher übliche Hürdenrennen bei der Tarifaushandlung — der VNB darf nicht mehr beliebig hohe Tarife verlangen.
LEG erweitert auf Quartiers- und Gemeindeebene
Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erlaubt seit 1.1.2026 den Stromhandel innerhalb einer Gemeinde bis Netzebene 5 mit reduziertem Netznutzungsentgelt (40 % Abschlag, bei Trafonetzebene 20 %). Tarife können frei zwischen Teilnehmenden vereinbart werden — Teilnehmer bleiben Endkunden des VNB.
Praxis — was du vor der Entscheidung beachtest
Drei Fragen, die in der Beratungspraxis bei MFH-Setups regelmässig auftauchen.
Stockwerkeigentum (StWE)
Bei StWE braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung über den Anschluss an einen ZEV/vZEV/LEG — meist mit qualifizierter Mehrheit gemäss Reglement. Frühzeitig die Rechtsform und Eigentumsverhältnisse klären, sonst hängt ein technisch fertiges Projekt an einer Versammlungsabstimmung.
Mieter-Tarifierung
Beim ZEV gilt: Mieter-Tarif maximal 80 % des Standardprodukts des Stromversorgers (EnG, Art. 17a). Damit ist der Anreiz für Mieter klar. Beim vZEV gilt die gleiche Begrenzung. Bei der LEG sind die Tarife frei vereinbar — was den Modellen aber Verbrauchsschwankungen leichter macht.
Eintritts- und Austrittsrechte
Mieter haben in einem ZEV/vZEV grundsätzlich kein freies Lieferantenwahlrecht, solange sie unter der Grundversorgungs-Schwelle von 100'000 kWh/Jahr sind — der Anschluss an den ZEV/vZEV ist Teil der Liegenschaft. Frühe und transparente Kommunikation zu Vertragsbeginn vermeidet Konflikte.
Mieter-Wallboxen in der Tiefgarage
Sobald die ersten Mieter ein E-Auto haben, wird die Lade-Infrastruktur zum strategischen Thema. Bergler empfiehlt einen einheitlichen Plan statt Einzelinstallationen.
Mieter-Wallboxen in der Tiefgarage
- Lastmanagement-System (LMS) installieren bevor die zweite Wallbox montiert wird — sonst überfordert die geballte Ladelast den Hausanschluss.
- Abrechnung pro Mieter über das LMS automatisieren (kWh-Auslesung, monatliche Rechnung) — verhindert manuelle Listen und Streitfragen.
- Skalierbare Infrastruktur: Tiefgaragen-Verteilung so dimensionieren, dass spätere Wallboxen nachgerüstet werden können, ohne den Hausanschluss zu verstärken.
- Eigenverbrauchs-Kopplung mit PV: Wenn die Liegenschaft eine PV-Anlage hat, kann das LMS Ladestrom priorisieren, wenn die PV produziert — und so den ZEV-Tarif optimieren.
- Vorinstallations-Pflicht: In einigen Kantonen müssen neue MFH-Bauten eine Wallbox-Vorinstallation (Leerrohre, Anschluss) vorsehen — kantonsabhängig prüfen.
Praktischer Hinweis
Ein nachträglich installiertes LMS ist deutlich teurer als ein vorinstalliertes. Bei jeder PV-Planung in einem MFH sollte das Lade-Konzept zumindest als Skizze mitgeplant werden — selbst wenn die erste Wallbox erst in zwei Jahren kommt.
Heizungsersatz im Mehrfamilienhaus
Ölheizungen werden bis 2030 in vielen Kantonen schrittweise ausgeschlossen. Drei Pfade sind für MFH realistisch.
Heizungsersatz im Mehrfamilienhaus
- Zentrale Sole-/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsondenfeld: hohe Anfangsinvestition, höchste Effizienz (JAZ 4.5–5.5), passt für gut gedämmte Liegenschaften. Erdsonden brauchen Bewilligung und Platz.
- Zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Inverter-Technologie: deutlich tiefere Anfangsinvestition als Erdsonde, moderate Effizienz (JAZ 3.0–4.0). Aufstellort (Schall, Abstand zur Nachbarliegenschaft) kritisch.
- Etagen-Wärmepumpen: pro Wohnung eine eigene Anlage, sinnvoll bei sehr heterogenen Wohnungsgrundrissen oder wenn der Wärmebedarf stark variiert. Höhere Gesamtkosten, dafür kein zentraler Verteilstrang.
- Wärmenetz / Anergienetz: bei grösseren Überbauungen oder im Quartier prüfen — die Liegenschaft wird Wärme-Bezüger statt Wärme-Erzeuger.
Häufige Fragen zum MFH-Setup
Brauche ich einen ZEV oder reicht ein vZEV?
ZEV setzt den physisch verbundenen Anschluss voraus (typisch: ein Mehrfamilienhaus an einem Hausanschluss). Wenn deine MFH-Anlage nur ein Haus betrifft, ist ein ZEV die einfachere Wahl. vZEV greift, wenn mehrere Anschlüsse beteiligt sind (z.B. mehrere MFH derselben Eigentümerin am gleichen Verknüpfungspunkt) — dann brauchst du keine private Messung mehr, die Smart Meter des VNB reichen.
Quelle: Art. 17a EnG (ZEV); Art. 16 EnV (vZEV)
Ist LEG für ein einzelnes MFH sinnvoll?
Eher nein. LEG ist auf Quartiers- und Gemeindeebene gedacht und entfaltet ihren Mehrwert (reduziertes Netznutzungsentgelt) erst, wenn mehrere Liegenschaften beteiligt sind. Ein einzelnes MFH fährt mit ZEV oder vZEV pragmatischer.
Quelle: Art. 17–17b StromVG; lokalerstrom.ch (offizielle Plattform)
Kann ein Mieter dem ZEV widersprechen?
Bestehende Mieter müssen zustimmen — der ZEV-Beitritt darf nicht ohne ihr Einverständnis erfolgen. Neue Mietverträge können den ZEV-Anschluss als Standard-Bedingung vorsehen. Wichtig: Mieter behalten das Recht, in die Grundversorgung des VNB zu wechseln, wenn der ZEV aufgelöst wird oder sie unter die freie Marktteilnahmeschwelle fallen.
Quelle: Art. 17a Abs. 4 EnG
Was kostet die VNB-Messtarif-Bereitstellung beim vZEV?
Seit der Inkraftsetzung des vZEV-Regimes muss der VNB einen Messtarif anbieten — die Höhe ist durch die ElCom-Vorgaben gedeckelt und transparent. In der Praxis liegen die Kosten deutlich unter den vorher üblichen privaten Messlösungen. Konkrete Tarife sind beim lokalen VNB zu erfragen.
Quelle: Art. 16 EnV; ElCom-Mitteilungen
Ist das Praxismodell eine Alternative für mein MFH?
Das Praxismodell ist ein ElCom-Konzept zur Bündelung kleiner Erzeuger ohne formelle ZEV/LEG-Struktur. Es kann sinnvoll sein, wenn die formelle ZEV-Gründung zu aufwendig erscheint oder die Beteiligten kurzfristig flexibel bleiben wollen. Allerdings: VNB sind nicht verpflichtet, das Praxismodell anzubieten — also vorher mit dem lokalen VNB sprechen.
Quelle: ElCom — Mitteilung zum Praxismodell, Newsletter 12/2025
Wie reagiert der ZEV-Tarif auf den stündlichen Spotmarktpreis ab 1.7.2026?
Die ZEV-internen Tarife bleiben grundsätzlich entkoppelt — sie dürfen nicht mehr als 80 % des VNB-Standardprodukts kosten. Wenn der Spotpreis volatiler wird, kann sich aber das VNB-Standardprodukt selbst verändern, was indirekt auf den ZEV-Tarif wirkt. Eine direkte Spotmarkt-Koppelung des Mieter-Tarifs ist im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen.
Quelle: Art. 17a EnG; UVEK-Vernehmlassung 16.9.2025
Für Hauseigentümer (EFH/ZFH)
Eigenheim-Ratgeber
Wenn du ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus besitzt: Vergütungsrechner, Mindestvergütungs-Schema, Speicher-Simulator und Eigenverbrauch.
Für KMU, Werkstatt, Halle
Gewerbe & Industrie
Stromkosten senken durch Eigenverbrauch, Lastspitzen-Speicher, Mitarbeiter-Wallboxen und E-Flotten — inkl. Elektro-LKW.
Live-Strompreise und Marktmechanik
Strommarkt Schweiz 2026
Stündlich aktualisierte Day-Ahead-Preise — plus Erklärung negativer Spotpreise und rechtliche Einordnung.
Verbindliche Quellen
Ausschliesslich offizielle staatliche Quellen. Massgebend sind die jeweils gültigen Gesetzes- und Verordnungstexte auf fedlex.admin.ch.
Rechtsgrundlagen
- Energiegesetz (EnG, SR 730.0), Art. 17a (ZEV)
- Energieverordnung (EnV, SR 730.01), Art. 16 (vZEV, gültig ab 1.1.2026)
- Stromversorgungsgesetz (StromVG, SR 734.7), Art. 17–17b (LEG)
- Mantelerlass — Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Volksabstimmung 9.6.2024, Etappen ab 1.1.2025)
- ElCom — Mitteilung zum Praxismodell (Newsletter 12/2025)
Stand der Information: Mai 2026. Diese Informationen ersetzen keine individuelle fachliche oder juristische Beratung.
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