Bergler Ratgeber · Strommarkt · Mai 2026
Strommarkt Schweiz 2026 — Day-Ahead, Spotpreise, Mechanik
Der Day-Ahead-Markt ist seit 2026 das Preisrückgrat der Schweizer Stromwirtschaft. Hier findest du die Live-Spotpreise stündlich aktualisiert, ein erklärendes Drei-Szenarien-Modell zu negativen Spotpreisen, die rechtliche Einordnung und einen Ausblick auf die geplante Umstellung vom Quartalsdurchschnitt auf den stündlichen Spotmarktpreis ab 1.7.2026.
Live-Day-Ahead-Preise (Schweiz)
Die folgenden Preise stammen direkt aus der ENTSO-E-Day-Ahead-Auktion für das Marktgebiet Schweiz. Die Auktion findet jeweils am Vorabend (bis 12:00 D-1) statt; gehandelt werden alle 24 Stunden des Folgetags. Klick auf eine Stunde öffnet den Marktrückblick mit Drill-down über Tag, Woche, Monat und Jahr.
Wer trägt die Kosten? — Drei Szenarien
Was passiert, wenn der Marktpreis unter die gesetzliche Mindestvergütung fällt — oder negativ wird? Die folgende Drei-Szenarien-Visualisierung zeigt die Geldflüsse zwischen Produzent, lokalem Elektrizitätswerk und Markt.
Was passiert bei negativen Spotpreisen?
Wer trägt die Differenz, wenn der Marktpreis unter die Mindestvergütung fällt — oder negativ wird? Klick durch die drei Szenarien.
Mindestvergütung greift, da Marktpreis tiefer. Das EW trägt die Differenz von 3 Rp./kWh, soweit nicht über die Anrechenbarkeit der Beschaffungskosten in der Grundversorgung gedeckt (Art. 4 Abs. 3 StromVV).
Mit dem stündlichen Spotmarktpreis ab 1.7.2026
Mit der vorgesehenen Umstellung auf den stündlichen Spotmarktpreis ab 1.7.2026 wird das Preissignal direkt: Negative Marktpreise werden direkt an den Produzenten weitergegeben (bei Anlagen über 150 kWp ohne Mindestvergütung sowieso, bei kleineren Anlagen via Quartalsprämie ausgeglichen). Damit entsteht für alle Beteiligten ein Anreiz, Strom dann einzuspeisen, wenn er gebraucht wird — durch Eigenverbrauchsoptimierung, Speicher oder lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
Rechtliche Einordnung negativer Spotpreise
Häufige Fragen zum Strommarkt
Was ist der Day-Ahead-Markt?
Eine Auktion an der europäischen Strombörse EPEX SPOT, in der Strom für die 24 Stunden des Folgetags gehandelt wird. Die Auktion schliesst jeweils um 12:00 Uhr (CET) am Vortag — danach steht der Preis für jede Stunde des Folgetags fest. In der Schweiz ist dieser Preis seit 2009 die zentrale Marktreferenz; seit dem Mantelerlass am 1.1.2026 ist er auch die gesetzliche Vergütungsbasis (Art. 15 EnFV).
Quelle: Art. 15 EnFV (SR 730.03), EPEX SPOT
Wie unterscheidet sich Day-Ahead vom Intraday-Markt?
Day-Ahead ist der Hauptmarkt: Eine geschlossene Auktion pro Tag, mit einem Preis pro Stunde, am Vorabend festgelegt. Intraday läuft fortlaufend während des Liefertags und dient der Feinjustierung von Prognoseabweichungen — Wind- und Solarprognosen werden präziser, Kraftwerksausfälle werden ausgeglichen. Für die gesetzliche Einspeisevergütung in der Schweiz ist ausschliesslich der Day-Ahead-Preis massgebend.
Quelle: Art. 15 EnFV; ENTSO-E Transparency Platform
Was ist der Referenz-Marktpreis und wie wird er berechnet?
Der Referenz-Marktpreis ist der nach tatsächlicher viertelstündlicher Einspeisung gewichtete Durchschnitt der Day-Ahead-Preise im Marktgebiet Schweiz, separat für PV, Wasser, Wind und Biomasse. Er wird vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publiziert — in der Praxis bis spätestens zum 10. Werktag nach Quartalsende.
Quelle: Art. 15 EnFV (SR 730.03), BFE
Warum gehen Spotpreise manchmal ins Negative?
Wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt und gleichzeitig konventionelle Kraftwerke nicht weiter heruntergefahren werden können (Mindestlast, Vorlaufzeiten), erscheinen negative Gebote. Erzeuger zahlen dann faktisch dafür, einspeisen zu dürfen — typischerweise an sonnigen Sommermittagen mit gleichzeitig hoher Wind- und Wasserkraft-Einspeisung in den umliegenden Ländern. Negative Stunden sind im Schweizer Marktgebiet seit 2020 regelmässig zu beobachten und nehmen mit dem PV-Zubau zu.
Quelle: ENTSO-E Transparency Platform, BFE
Was ändert sich am 1. Juli 2026 beim Spotmarktpreis?
Geplant ist die Umstellung der Einspeisevergütung vom vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis auf den stündlichen Day-Ahead-Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit wird der Strom in beide Richtungen zum gleichen stündlichen Marktpreis bewertet. Die Mindestvergütung für Anlagen <150 kW bleibt; sie wird neu als Quartalsprämie ausgeglichen. Für Netzbetreiber ohne intelligente Messsysteme gilt eine Übergangsbestimmung bis 31.12.2027.
Quelle: UVEK-Vernehmlassung vom 16.9.2025 (Vernehmlassungsende 22.12.2025), Inkrafttreten vorbehältlich Ergebnis
Bin ich als Anlagenbetreiber direkt negativen Preisen ausgesetzt?
Es kommt auf Anlagengrösse und Förderschiene an. Anlagen bis 150 kWp sind über die gesetzliche Mindestvergütung (Art. 12 EnV) abgesichert. Anlagen über 150 kWp mit GMP-Auktion bleiben durch den Vergütungssatz geschützt. Anlagen über 150 kWp ohne GMP und Direktvermarkter sind dem stündlichen Spotpreis direkt ausgesetzt. Bei individuellen Vereinbarungen mit dem VNB empfehlen wir vertraglich eine Untergrenze von 0 Rp./kWh.
Quelle: Art. 12 EnV, Art. 15 EnG; Bergler Energie Beratungspraxis
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Verbindliche Quellen
Ausschliesslich offizielle staatliche Quellen. Massgebend sind die jeweils gültigen Gesetzes- und Verordnungstexte auf fedlex.admin.ch. Bergler Energie AG übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Energie (EnG, SR 730.0), Art. 15 (Abnahme- und Vergütungspflicht)
- Energieverordnung (EnV, SR 730.01), Art. 12 Abs. 1 und 1bis (Mindestvergütung, gültig ab 1.1.2026)
- Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03), Art. 15 (Referenz-Marktpreis)
- Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71), Art. 4 Abs. 3 (Anrechenbarkeit Beschaffungskosten)
- UVEK-Vernehmlassung vom 16.9.2025 zur Revision von Verordnungen im Energiebereich (Vernehmlassungsende 22.12.2025), geplantes Inkrafttreten 1.7.2026 (stündlicher Spotmarktpreis), Übergangsbestimmung bis 31.12.2027
- ElCom-Newsletter 12/2025 (Mitteilungen zur Vergütung und Praxismodell)
Stand der Information: Mai 2026. Diese Informationen ersetzen keine individuelle fachliche oder juristische Beratung.
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