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Bergler Ratgeber · Investoren & Volleinspeise · Mai 2026

Investoren & Volleinspeise 2026 — HEIV, GMP und Direktvermarktung

Diese Seite richtet sich an reine Volleinspeise-Projekte ohne Eigenverbrauch — Solarpark, Grossdach mit Förderung, Investoren-getriebene PV-Anlagen. Du findest hier die vier relevanten Förderschienen, die Entscheidungslogik für die Wahl der Schiene, die Mechanik der gleitenden Marktprämie inkl. Beispielrechnung, einen Gewerbe-Einspeise­rechner mit drei Szenarien (HEIV / GMP / Spot) und die wichtigsten Schwellenwerte. Wenn du Eigenverbrauch fahren willst, wechsle auf den Gewerbe-Ratgeber.

Vier Vergütungs- und Förderschienen — Übersicht

Die folgenden Instrumente lassen sich je nach Projekt-Ausrichtung kombinieren oder schliessen sich aus. Detail-Bedingungen jeweils in den Modulen unten.

InstrumentWasWann ausbezahltVoraussetzung
Referenz-MarktpreisVergütung pro kWh über VNBlaufend, ab 1.7.2026 stündlichAnlage ≤3 MW oder ≤5'000 MWh/Jahr
Einmalvergütung GREIVInvestitionsbeitrag max. 30 %einmalig beim BauAnlage ≥100 kWp, mit oder ohne Eigenverbrauch
Hohe Einmalvergütung HEIVInvestitionsbeitrag max. 60 %einmalig beim BauAnlage ≥2 kWp ohne Eigenverbrauch, 15 Jahre Volleinspeise-Pflicht, Auktion ab 150 kWp
Gleitende Marktprämie GMPAufzahlung auf Marktpreislaufend über 20 JahreAnlage ≥150 kWp ohne Eigenverbrauch, Auktion gewonnen, Direktvermarktung Pflicht

Strategische Entscheidung — mit oder ohne Eigenverbrauch?

Diese Wahl muss beim Bau getroffen werden und entscheidet über die Förderschiene. Ein Mischmodell ist nicht möglich.

Schlüsselfrage

Willst du in den nächsten 15 Betriebsjahren auch nur teilweise Strom selbst verbrauchen oder über ZEV / vZEV / LEG lokal verkaufen?

Ja, auch nur teilweise → GREIV-Schiene
  • Förderung beim Bau: Investitionsbeitrag bis 30 % (KLEIV unter 100 kWp, GREIV ab 100 kWp).
  • Laufende Vergütung für eingespeisten Strom: Referenz-Marktpreis bzw. ab 1.7.2026 stündlicher Spotpreis.
  • Volle Flexibilität: Eigenverbrauch, ZEV, vZEV, LEG sind alle möglich.
  • Kombinierbar mit Boni (Neigungswinkel, Winterstrom, Parkflächen) falls Voraussetzungen erfüllt.
Nein, reine Volleinspeise-Anlage für mindestens 15 Jahre → HEIV oder GMP via Auktion
  • Höhere Förderung (HEIV bis 60 %, GMP über 20 Jahre kalkulierbar).
  • Strikte Auflage: 15 Jahre lang muss die gesamte produzierte Elektrizität ins Netz eingespeist werden.
  • Kombinationen ausgeschlossen: kein Eigenverbrauch, kein ZEV, kein vZEV, keine LEG-Teilnahme.
  • Nach Ablauf der 15-Jahre-Frist kann die Anlage für Eigenverbrauch oder lokale Vermarktung umgenutzt werden.

Ein Mischmodell ist nicht möglich — die Entscheidung muss beim Bau getroffen werden.

Auktionen verstehen — HEIV-Auktion vs. GMP-Auktion

Beide Auktionen vergeben Mittel an Volleinspeise-Anlagen, unterscheiden sich aber fundamental in Auszahlung, Risiko und Vermarktung.

AspektHEIV-AuktionGMP-Auktion
Was wird vergebenHohe EinmalvergütungGleitende Marktprämie
Auszahlungeinmalig beim Baulaufend über 20 Jahre
FörderformInvestitionsbeitrag bis 60 % der Kosten von ReferenzanlagenVergütungssatz in Rp./kWh, Pronovo zahlt Differenz zum Marktpreis auf
Gebot abgegeben inCHF pro kW installierte LeistungRappen pro kWh, garantiert für 20 Jahre
VoraussetzungPV ohne EigenverbrauchPV ohne Eigenverbrauch, ≥150 kW
Vermarktungwie VNB-StandardDirektvermarktung obligatorisch
Liquidität beim Bauhochkeine
Marktrisiko Betreiberhoch (Marktpreis ungefiltert)tief (Preis gedeckelt nach beiden Seiten)

Auktionsmechanik (vereinfacht)

  • Pronovo führt mehrere Auktionsrunden pro Jahr durch.
  • Anbieter reichen Gebot ein, BFE legt Höchstpreis pro Runde fest.
  • Günstigste Gebote bekommen Zuschlag, bis das Auktionsvolumen ausgeschöpft ist.
  • Wer verliert, kann an späterer Runde teilnehmen.

Wahlrecht: Du kannst entweder an einer HEIV-Auktion oder an einer GMP-Auktion teilnehmen, nicht an beiden gleichzeitig.

Mechanik der gleitenden Marktprämie GMP

Die GMP ist eine Differenzaufzahlung, kein zusätzlicher Bonus auf den Marktpreis. Der Anlagenbetreiber erreicht insgesamt den ersteigerten Vergütungssatz — nicht mehr, nicht weniger.

Formel gemäss Art. 30aquinquies EnFV

GMP-Auszahlung = Vergütungssatz (Auktion) − Referenz-Marktpreis − Ø HKN-Preis

Wichtig: Die GMP gleicht die Differenz aus, sie addiert sich nicht ungebremst auf den Marktpreis.

Rechenbeispiel — GMP-Auszahlung

KomponenteBetrag
Vergütungssatz aus Auktion (ersteigert)9.0 Rp./kWh
Quartals-Referenz-Marktpreis (BFE)5.5 Rp./kWh
Durchschnittlicher HKN-Preis1.5 Rp./kWh
→ GMP-Auszahlung von Pronovo2.0 Rp./kWh

Gesamterlös des Produzenten

Erlös ausBetrag
Stromverkauf am Markt (Direktvermarktung)5.5 Rp./kWh
HKN-Verkauf1.5 Rp./kWh
GMP-Aufzahlung von Pronovo2.0 Rp./kWh
Total9.0 Rp./kWh = Vergütungssatz

Deckelung nach oben

Bei sehr hohen Marktpreisen: Art. 30anovies EnFV regelt den «übersteigenden Teil». Liegt der Marktpreis deutlich über dem Vergütungssatz, wird ein Anteil zurückgefordert. Der Produzent ist also auch nach oben gedeckelt.

Konsequenz

Konsequenz: Die GMP gibt 20 Jahre lang Preissicherheit auf dem Niveau des Auktionsgebots — quartalsweise von Pronovo ausbezahlt. Sie ist ein Risikoausgleich, kein Förderzuschlag.

Direktvermarktung und stündlicher Spotmarktpreis ab 1.7.2026

Direktvermarktung bedeutet, dass der Anlagenbetreiber den produzierten Strom nicht über den lokalen VNB, sondern direkt am Strommarkt (Day-Ahead, Intraday) verkauft — meist via Aggregator oder Direktvermarktungspartner. Voraussetzung: Marktteilnehmer-Status, Bilanzgruppen-Zuordnung (übernimmt der Aggregator).

Mit der geplanten Umstellung am 1.7.2026 wechselt die VNB-Abnahmevergütung von Quartalsdurchschnitt auf den stündlichen Spotmarktpreis. Damit nähert sich die Vergütung über VNB-Abnahme dem an, was Direktvermarkter bereits heute erleben: tatsächliche stündliche Day-Ahead-Preise mit allen Schwankungen.

Pflicht zur Direktvermarktung

  • Bei gewonnener GMP-Auktion (zwingend).
  • Bei Anlagen über 3 MW Leistung und über 5'000 MWh Jahresproduktion (keine VNB-Abnahmepflicht mehr).

Freiwillige Direktvermarktung

Bei Anlagen zwischen 100 kW und 3 MW, ohne GMP-Verpflichtung: Wechsel zwischen VNB-Abnahme und Direktvermarktung jeweils per 1. Januar mit vorheriger Anmeldung beim VNB möglich. Kein freier Rückwechsel im laufenden Jahr — die Wahl ist für mindestens das laufende Jahr bindend.

Was ändert sich am 1.7.2026 konkret?

  • Stunden mit negativen Spotpreisen werden direkt durchgereicht.
  • Eigenverbrauchsoptimierung und Batteriespeicher gewinnen zusätzlich an wirtschaftlicher Bedeutung.
  • Aktive Vermarktung über Aggregator (Intraday, Regelenergie) wird zur strategischen Option.

Wichtiger Hinweis

Sobald ein Anlagenbetreiber in die Direktvermarktung wechselt, verzichtet er auf die Mindestvergütung (sofern unter 150 kW) und auf den Schutz der VNB-Abnahmepflicht. Rückkehr ist je nach Konstellation möglich, aber nicht immer beliebig.

Vergleichsrechner

Gewerbe-Einspeise­rechner — drei Förderschienen vergleichen

Stell Anlagengrösse, spezifischen Ertrag und das Auktionsgebot ein und sieh, was bei HEIV (Investitionsbeitrag), GMP (Marktprämie über 20 Jahre) und reinem Spotmarkt-Verkauf herauskommt. Der Rechner ist ein vereinfachter Vergleich — Bonus-Komponenten, Inflation und Direktvermarktungs-Kosten sind nicht eingerechnet.

Gewerbe-Einspeise­rechner — drei Förderschienen im Vergleich

Förderschiene

Pronovo zahlt 20 Jahre lang die Differenz zwischen Auktions-Vergütungssatz und Marktpreis (abzüglich HKN). Pflicht zur Direktvermarktung. Voraussetzung: 15 Jahre Volleinspeise-Pflicht.

Jahresproduktion (berechnet): 475'000 kWh/Jahr
Einmalbetrag beim Bau
— (nur bei HEIV-Schiene)
Jährlicher Erlös aus Stromverkauf
42'750 CHF/Jahr
Stromverkauf am Markt + HKN + ev. GMP-Aufzahlung
Über 20 Jahre kumuliert
855'000 CHF
Einmalig + 20 × jährlicher Erlös (nominal, ohne Diskontierung)
Aufschlüsselung
  • Stromverkauf am Markt522'500
  • HKN-Verkauf142'500
  • GMP-Aufzahlung (Pronovo)190'000
Annahmen und Hinweise
  • Vereinfachter Vergleichsrechner — keine Berücksichtigung von Bonus-Komponenten (Neigungswinkel, Winterstrom, Parkflächen), Inflation oder Diskontierung.
  • Auktions-Höchstpreise legt das BFE pro Runde fest. Aktuelle Werte: HEIV bis ca. 460 CHF/kW (variiert je Anlagentyp), GMP-Höchstpreis je Runde publiziert.
  • Beim Spot-Szenario verwenden wir den aktuellen Quartals-Referenz-Marktpreis als Näherung — der tatsächliche Erlös über 20 Jahre hängt von der Spotpreis-Entwicklung und vom Eigenertragsprofil ab.
  • Direktvermarktungs-Kosten (Aggregator-Marge, Bilanzgruppen-Gebühren) sind nicht eingerechnet — typisch 0.2 – 0.5 Rp./kWh.
  • HEIV-Schiene: 15 Jahre Volleinspeise-Pflicht — Eigenverbrauch / ZEV / vZEV / LEG sind in dieser Zeit ausgeschlossen.
  • GMP-Schiene: zusätzlich Pflicht zur Direktvermarktung über Aggregator. Vergütungssatz nach oben durch Art. 30anovies EnFV gedeckelt.

Schwellenwerte im Überblick

Diese Grössenklassen entscheiden über Mindestvergütung, Auktionspflicht und VNB-Abnahmepflicht.

SchwelleWas passiert
≤ 30 kWMindestvergütung 6.0 Rp./kWh (mit oder ohne EV)
30–150 kW mit EVMindestvergütung degressiv 180 ÷ kWp
30–150 kW ohne EVMindestvergütung 6.2 Rp./kWh
150 kWGrenze für Mindestvergütung. Darüber kein gesetzlicher Schutz nach unten.
150 kWUntergrenze für HEIV-Auktion und GMP-Auktion (nur ohne Eigenverbrauch).
3 MW Leistung oder 5'000 MWh/JahrObergrenze der VNB-Abnahmepflicht (Art. 15 EnG). Darüber muss der Produzent selbst vermarkten.

Korrektur zu einer verbreiteten Verwechslung: Es gibt keine generelle Direktvermarktungspflicht bei 500 kW für Neuanlagen. Diese Schwelle stammt aus der alten KEV-Regelung und gilt weiterhin nur für KEV-Altanlagen mit bestehendem Vergütungsvertrag — für Anlagen, die ab 2026 in Betrieb gehen, ist sie nicht relevant.

ZEV, vZEV, LEG: Inkompatibilität mit HEIV und GMP

Wer HEIV oder GMP via Auktion erhält, verpflichtet sich für 15 Jahre auf «100 % Einspeisung ins Netz». Das schliesst sämtliche Formen des Eigenverbrauchs aus.

KonstruktionMit HEIV/GMP vereinbar?Begründung
Eigenverbrauch direktNeinDefinition «ohne EV» verletzt
ZEVNeinGilt rechtlich als Eigenverbrauch
vZEVNeinGilt rechtlich als Eigenverbrauch
LEGRechtlich offenRechtlich offen, praktisch nein. HEIV verlangt 15 Jahre «100 % Einspeisung ins Netz». Verkauf an LEG-Teilnehmer wird in der Praxis als HEIV-Verletzung gewertet.
Verkauf ans EW (VNB-Abnahme)JaKlassischer Anwendungsfall
Verkauf via DirektvermarkterJaBei GMP zwingend. Erfüllt Volleinspeise-Pflicht.

Praktische Konsequenz

Wer eine grössere Anlage plant und gleichzeitig den lokalen Stromverkauf (LEG, vZEV) als Option offenhalten will, wählt die GREIV-Schiene mit 30 % Investitionsförderung. Wer eine reine Investitionsanlage ohne lokale Nutzung plant, kann HEIV oder GMP via Auktion anstreben.

Verzögerte Einspeisung und garantierte Flexibilität (StromVV Art. 19c)

Was du als Anlagenbetreiber bei der Einspeisung steuern darfst — und wo der VNB regulieren darf.

Erlaubt ohne Sondergenehmigung

  • Speicherung in Batterie und zeitversetzte Einspeisung.
  • Eigenverbrauchsoptimierung über EMS, Wärmepumpe, E-Mobilität.
  • Vertragliche Optionen wie «Top-40-Produkte» (höhere Vergütung gegen die Möglichkeit, bis 40 % der Jahresenergie abregeln zu dürfen).

Garantierte Flexibilität des VNB (Art. 19c StromVV)

  • 70 %-Limitierung der Einspeiseleistung am Anschlusspunkt — verbindlich für Neuanlagen ab 1.1.2026 (Wechselrichter-Setting); bei Bestandsanlagen bleibt die VNB-Abregelung im Ermessen.
  • Ertragsverlust durch die 70 %-Limitierung typischerweise unter 3 % der Jahresenergie (bei südorientierten Standard-Anlagen).
  • Garantierte Nutzung von Flexibilität wird nicht vergütet.
  • Der VNB darf höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt abregeln.
  • Nachrüstungskosten zur Abregelung dürfen nicht den Produzierenden angelastet werden (ElCom-Newsletter 12/2025).

FAQ Gewerbe und Investoren

  • Was ist der Unterschied zwischen KLEIV, GREIV und HEIV?

    KLEIV ist die Einmalvergütung für Anlagen unter 100 kWp, GREIV für Anlagen ab 100 kWp — beide mit oder ohne Eigenverbrauch, max. 30 % der Investitionskosten. HEIV ist die Hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch, max. 60 %, ab 150 kWp nur via Auktion.

    Quelle: Art. 25–30 EnFV, Pronovo

  • Wie funktioniert die gleitende Marktprämie GMP?

    Die GMP zahlt die Differenz zwischen ersteigertem Vergütungssatz und dem Referenz-Marktpreis (abzüglich HKN-Preis) auf. Der Anlagenbetreiber erhält insgesamt den Vergütungssatz aus der Auktion, gedeckelt nach oben durch den «übersteigenden Teil».

    Quelle: Art. 30aquinquies und 30anovies EnFV

  • Kann ich HEIV oder GMP mit einem ZEV / vZEV / LEG kombinieren?

    Nein. Die Bedingung «ohne Eigenverbrauch» schliesst alle Eigenverbrauchsformen aus, ZEV und vZEV explizit. Bei LEG ist die rechtliche Frage offen, praktisch wird sie als HEIV-Verletzung gewertet. Erst nach Ablauf der 15-jährigen Volleinspeise-Pflicht ist eine Umnutzung möglich.

    Quelle: Art. 28 ff. EnFV, Pronovo-Praxis

  • Was ist die Direktvermarktung und wann brauche ich sie?

    Direktvermarktung bedeutet, dass der Produzent den Strom selbst am Markt verkauft (via Aggregator), nicht über den lokalen VNB. Pflicht bei gewonnener GMP-Auktion und bei Anlagen über 3 MW oder 5'000 MWh/Jahr. Freiwillig bei Anlagen ab 100 kW (Wahlrecht jeweils per 1. Januar).

    Quelle: Art. 14 EnG, Pronovo

  • Was ändert sich am 1. Juli 2026 für grosse Anlagen?

    Die Vergütung über VNB-Abnahme wird vom Quartalsdurchschnitt auf den stündlichen Day-Ahead-Spotpreis umgestellt. Anlagen über 150 kWp ohne Mindestvergütungs-Schutz erleben tiefe und negative Spotpreise direkt.

    Quelle: UVEK-Vernehmlassung vom 16.9.2025, Inkrafttreten vorbehältlich Vernehmlassungs-Ergebnissen

  • Welche Boni gibt es für grosse Anlagen?

    Winterstrombonus für Anlagen ab 100 kW mit über 500 kWh Winterstrommehrertrag pro kW (gilt seit 1.1.2026 statt Höhenbonus), Neigungswinkelbonus ab 75°, Parkflächenbonus ab 100 kW. Die Boni sind pro Anlage kumulativ begrenzt — die Gesamtsumme wird durch Art. 30c EnFV gedeckelt.

    Quelle: Art. 30c EnFV, Pronovo

  • Wie ist die rechtliche Lage bei negativen Spotpreisen für Grossanlagen?

    Anlagen über 150 kWp ohne GMP haben keinen gesetzlichen Schutz. Eine juristische Auslegung leitet aus dem Begriff «Vergütung» eine Untergrenze von 0 Rp./kWh ab, dies ist aber nicht abschliessend geklärt. Bei individuellen Spotpreis-Vereinbarungen empfehlen wir, eine Untergrenze von 0 Rp./kWh explizit vertraglich zu fixieren.

    Quelle: Art. 15 EnG, Bergler Energie Beratungspraxis

  • Was ist mit Intraday-Markt und Regelenergie?

    Diese Erlösquellen sind ausschliesslich für Direktvermarkter relevant und werden über Aggregatoren erschlossen. Für die gesetzliche Vergütung nach Art. 15 EnG ist ausschliesslich der Day-Ahead-Spotpreis massgebend. Für Anlagen mit Batteriespeicher ab ca. 200 kWh kann die kombinierte Vermarktung von Energie und Flexibilität wirtschaftlich attraktiv sein.

    Quelle: Bergler Energie, Beratungspraxis

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